Kuster Recycling AG – weiter für Sie im Einsatz

Kuster Recycling AG – weiter für Sie im Einsatz

Gewerbliche Betriebe bleiben offen. Im Gewerbe und auf dem Bau ist es absolut möglich, die Hygienemassnahmen einzuhalten.

Zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen hat der Bundesrat heute ab Mitternacht zahlreiche Einschränkungen erlassen.
Obwohl die Regelung klar ist, bedarf sie der Erläuterung. Der Bundesrat hat verfügt, dass sämtliche Detailhandelsgeschäfte (Warenhäuser und Ladengeschäfte), Restaurationsbetriebe (wie Restaurants, Bars, Bistros, Cafés, Snack-Bars, Besenbeizen) und Beautyangebote (wie Schönheitssalons, Friseursalons und Spas, auch von Hotels) zu schliessen sind, soweit sie nicht unter die Ausnahmen fallen (Ziff.2). Die vom Bundesrat beschlossenen Betriebsunterbrechungen zielen darauf ab, möglichst viele, nicht lebensnotwendige Kontakte zwischen Menschen zu unterbinden und so die Ansteckungen durch das neue Coronavirus zu minimieren.

Details finden sie auch unter:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78454.html

Wichtig:
Sämtliche übrige Arbeiten und Dienstleistungen in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung sind bis jetzt keinen Einschränkungen unterstellt und dürfen weiter betrieben werden.

Unsere Mitarbeiter an der Warenübernahme tragen Schutzbrille, Schutzmaske und Einweghandschuhe zur Verminderung einer möglichen Übertragung. In Wil und Ebnat-Kappel gelten zudem für geschlossene Räume und Hallen folgende Zutritts-Obergrenzen für Personen:

  • Entsorgungscenter Wil: max. 2 Personen
  • Entsorgungscenter Ebnat-Kappel: max. 4 Personen
  • Schalterbüro Ebnat-Kappel: max. 1 Person

Information zur Abfalltrennung:
In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll auf die Abfalltrennung verzichtet werden. Separat gesammelte Abfälle bitte mit dem normalen Kehricht entsorgen.

Bitte beachten Sie die Anweisungen des Bundes – schützen Sie sich und unsere Mitarbeitenden.

2020-03-31T13:46:52+00:00 17. März 2020|