Inkorrekte Deklaration der Entsorgungsgüter
Die unsachgemässe Entsorgung von Gegenständen jeglicher Art kann erhebliche Gefahren mit sich bringen. Sie kann Explosionen und Brände verursachen, Menschenleben gefährden, die Umwelt nachhaltig schädigen und hohe Sach- und Folgekosten nach sich ziehen.
Innerhalb kurzer Zeitspanne wurden wiederholt gefährliche Abfälle bei der Kuster Recycling falsch entsorgt oder deklariert:
- 24 volle Gaskartuschen wurden in Kartonschachteln und schwarzen Abfallbeuteln verpackt und fälschlicherweise als Sperrgut abgegeben.
- 40 kg Lithium-Ionen-Akkus wurden in unauffälligen Kartonschachteln mit dem Restabfall entsorgt.
- Blechkanister mit Lösungsmittelresten sowie Spraydosen wurden unsachgemäss in eine Waschmaschine gegeben.
- Ein Fernglas mit radioaktiven Bestandteilen wurde irrtümlich als Elektro-Altgerät entsorgt.
Dank der gut ausgebildeten Mitarbeitenden, der funktionierenden Prozessabläufe sowie der zeitgemässen Infrastruktur mit Radioaktivitäts-Messportal konnte Schlimmeres verhindert werden.
Bitte entsorgen Sie gefährliche oder unklare Abfälle nur nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitern und informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab. Wir unterstützen Sie gerne.
Hinweis:
- Das gesamte Areal wird videoüberwacht
- Die Mitnahme von Wertstoffen und anderen Gegenständen ist verboten.
- Die Abgabe kostenpflichtiger Wertstoffe ohne Bezahlung und die widerrechtliche Entsorgung von Gegenständen ist verboten.
- Der Abgeber ist für die korrekte Deklaration der Abfälle verantwortlich und haftet in jedem Fall für sämtliche Schäden sowie Folgekosten, die aus einer falschen Deklaration entstehen.
- Bitte halten Sie sich an diese Regeln.
- Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor. Zusätzlich werden Umtriebskosten von mindestens Fr 150.00 in Rechnung gestellt.
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