Unterschätzte Gefahr

Unterschätzte Gefahr

Entsorgung von Gasflaschen, Druckgaspatronen, geschlossenen Hohlkörper und Sprengkörper

Gasflaschen, Druckgaspatronen, geschlossene Hohlkörper oder Sprengstoff im Alteisen, können zu verheerenden Explosionen mit Todesfolgen für Menschen und hohen Sachschäden führen.

Fachgerechte Entsorgung ist wichtig

Unklare Deklarationen auf den Produkten führen sehr oft zu Missverständnissen.
Beispiel: Verwirrende Deklaration Druckgasbehälter aus Weissblech (841 KB)

Geschlossene Hohlkörper, Gasflaschen und Druckgaspatronen bestehen zwar meistens aus Weissblech oder Aluminium, enthalten aber häufig noch Restmengen an explosiven und hochentzündlichen Treibmitteln, entzündlichen Gasen oder andere Giftstoffe und stehen unter Druck. Diese müssen zwingend fachgerecht entleert werden.

Damit die entleerten Behälter jedoch einem Schmelzwerk zugeführt werden dürfen, müssen diese in einem zweiten Arbeitsschritt aufgeschnitten werden. Geschlossene Hohlkörper verursachen beim Schmelzprozess Explosionen und flüssiger Stahl wird herausgeschleudert.

Sprengkörper:

  • Munition
  • Feuerwerk
  • etc.

Entsorgung: Zurück zur Verkaufsstelle oder Polizei. Keine Rücknahme bei der Kuster Recycling AG.

Geschlossene Hohlkörper mit oder ohne Restinhalt:

  • Propangasflaschen/Kartuschen (Grillen, Kochen, Campen etc.)
  • SodaStream Zylinder
  • Farbspraydosen
  • Stahl- und Kunststoff-Fässer / Kanister
  • Druckgasflaschen mit Helium, CO2, usw.
  • Feuerlöscher
  • etc.

Entsorgung: Separate Abgabe und korrekte Deklaration durch den Abgeber bei der Kuster Recycling AG. Die Entsorgung ist kostenpflichtig.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

 

 

2019-06-27T22:05:39+00:00 26. Juni 2019|