Alarmstufe Rot bei Munition und Attrappen – Nicht berühren, Markieren, Melden unter Rufnummer 117

Alarmstufe Rot bei Munition und Attrappen – Nicht berühren, Markieren, Melden unter Rufnummer 117

Gefährliche Gegenstände
Als Blindgänger bezeichnet man Munition wie Granaten, Raketen oder Bomben, die nicht oder nicht vollständig explodiert sind. Blindgänger und Munitionsreste findet man auf ehemaligen und aktiven Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen und auf Gletschern. Auch bei Räumungen auf Dachböden und in Kellern tauchen immer wieder gefährliche Relikte aus der Dienstzeit auf.

Ebenfalls in diese Kategorie gehören Attrappen, welche nicht von scharfer Munition zu unterscheiden sind.

Was früher gefährlich war, ist es vielleicht auch heute noch. Munition, die nicht oder nur teilweise explodierte, kann auch nach Jahrzehnten noch lebensbedrohend sein.

Viel Aufwand bei unsachgemässer Entsorgung
Blindgänger sind sehr gefährlich, gehören nicht in Laienhände und können auch nicht bei der Kuster Recycling AG abgegeben werden. Eine vermeintliche Entsorgung von Blindgänger und Munitionsattrappen mit der Alteisensammlung oder in der Sperrgutmulde ist zudem äusserst grobfahrlässig. Werden solche Gegenstände auf den Sortier- oder Umschlagplätzen bei der Kuster Recycling AG gefunden ist ein klar definierter Ablauf vorgegeben. Nur ausgebildeten Fachkräften der Schweizer Armee sind die Beurteilung, die Bergung und der Transport von solchen Gegenständen erlaubt.

Link: https://www.vtg.admin.ch/de/aktuell/themen/blindgaenger.html
PDF: Ergänzend Infoblatt Hohlkörper (240 KB)

2021-06-03T09:48:17+00:00 03. Juni 2021|