Ab durch die Mitte im Schritttempo

Ab durch die Mitte im Schritttempo

Überprüfung von Abfällen und Recyclingmaterial auf mögliche Radioaktivität

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Entsorgungs- und Recyclingbetriebe herrenloses, inkorrekt oder illegal entsorgtes radioaktives Material rechtzeitig erkennen und sicherstellen.

Ausgangslage
Radioaktive Materialien finden heute in der Medizin, Forschung und Industrie (Kalibrier- und Prüfstrahler, Sonden für Bohrungen, Messanlagen wie Füllstandregler und Feuchte- und Dichtemessgeräte etc.) eine breite Anwendung. Aber nach wie vor werden auch radioaktive Altlasten wie Rauchmelder, Telefonanlagen, Leuchtzifferanzeigen (Uhren, Instrumentenarmaturen) usw. inkorrekt entsorgt.

Messportale überprüfen Materialeingänge
Kundenanlieferungen welche über die Brückenwaage abgewickelt werden, sind aufgefordert die Verkehrsführung bitte einzuhalten und die Messportale mit einer maximalen Geschwindigkeit von 5 Kilometer pro Stunde zu passieren. An der kleinen Materialübernahme in Wil und Ebnat-Kappel gibt es für die Kundschaft keine Änderung.

Vorgehen bei Alarm
Ein erhöhter Strahlenpegel kann unterschiedliche Ursachen haben. Bei einem Alarm wird die Messung am Portal mehrmals wiederholt. Sollte sich kein Fehlalarm bestätigen, ist das Vorgehen gemäss Wegleitung vom BAG anzuwenden (Schema 2, Seite 17: Beurteilung und Massnahmen bei Alarmen: Schrott und Recyclingbetriebe).

Kuster Recycling AG – ein Partner, dem Ihre Wertstoffe und umweltgerechtes Handeln genauso wichtig sind wie Ihnen.

Weiterführende Informationen zum Thema herrenloses radioaktives Material (externer Link)

2021-03-23T11:41:34+00:00 23. März 2021|